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JuergenK
Moderator
Status:  Eintritt: 28.03.2006 Mitgliedsnr.: 9 Beiträge: 342 #: 71 BL: NRW 
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1/2, Verfasst am: 23.06.2009, 14:46
Betreff:
Die Richtbahn...
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...habe ich gerade entdeckt
Zitat: | Nicht "Einbahnstra?e", sondern "Richtbahn"
Je st?rker sich der Kraftwagenverkehr entwickelt, desto notwendiger wird eine weitgehende polizeiliche Verkehrsregelung. Ein wichtiges Hilfsmittel dieser Regelung besteht in der Erklärung von Straßen zu "Einbahnstra?en". Der von den Polizeiverwaltungen eingeführte Ausdruck "Einbahnstra?e" kommt daher in immer st?rkerem Maße zur Anwendung. Bedauerlich ist dabei, daß dieser Ausdruck h?chst unglücklich gewählt wurde. Niemand wird sich unter dem Wort "Einbahnstra?e" ohne weiteres das vorstellen, was damit tatsächlich gemeint ist. Jeder Unbefangene kann das Wort "Einbahnstra?e" zunächst nur so verstehen, daß es eine Straße bezeichnen soll, die nur eine einzige Bahn besitzt. Dabei muß er annehmen, daß das Wort "Bahn", wie stets im Straßenwesen, eine einheitliche Verkehrsfl?che bedeutet. Die sonst noch vorhandenen Bedeutungen des Wortes "Bahn", nämlich die einer bestimmten Linie (Flugbahn, Gescho?bahn, Bahn eines Gestirnes), einer Eisenbahn oder einer Laufbahn (Lebensgang) scheiden hier selbstverständlich aus. Dagegen könnte man bei der Deutung des Wortes "Bahn" in "Einbahnstra?e" allenfalls an die Fälle denken, in denen dieses Wort auch sonst eine einheitliche Fläche bezeichnet, wie z. B. in den Worten Rennbahn, Schlittenbahn, Kegelbahn usw.
Als "Einbahnstra?en" dürften somit nach richtigem deutschen Sprachgebrauch nur Straßen mit einer einzigen einheitlichen Verkehrsfl?che bezeichnet werden. Solche Straßen sind die meisten Landstra?en, da sich auf ihnen der gesamte Verkehr (Kraftwagen, Fuhrwerke, Radfahrer, Fußg?nger, Vieh) auf einer einzigen ungeteilten Bahn abspielt. Im Gegensatz hierzu könnte man st?dtische Straßen mit erhöhten Bürgersteigen als Dreibahnstra?en bezeichnen, da hier drei deutlich getrennte Bahnen, nämlich eine Fahrbahn und zwei Gehbahnen, vorhanden sind.
Unter st?dtischen verhältnissen kommen weiterhin auch Vierbahn-, F?nfbahn-, Sechsbahnstra?en usw. vor. Es wäre z. B. die Straße Unter den Linden in Berlin als F?nfbahnstra?e zu bezeichnen, da sie außer zwei Fahrbahnen noch zwei seitliche Gehbahnen und eine mittlere Gehbahn besitzt. Ebenso käme die Bezeichnung F?nfbahnstra?e einer Straße zu, die neben zwei seitlichen Gehbahnen und zwei Fahrbahnen noch eine Straßenbahn auf eigenem Bahnk?rper enthält. Dagegen kann eine Straßenbahn, deren Gleise in die Straßenoberfl?che derart eingebettet sind, daß der Gleisbereich von Fuhrwerken aller Art benutzt werden kann, nicht als besondere Bahn gezählt werden, da eben in diesem Falle das entscheidende Merkmal der Abgrenzung ihrer Fläche gegen die übrigen Verkehrsfl?chen fehlt. So würde z. B. die Leipziger Straße in Berlin nur als Dreibahnstra?e zu bezeichnen sein.
Will man eine treffende Bezeichnung für eine nur in bestimmter Richtung befahrbare Bahn bilden, so muß dem Wort "Bahn" ein entsprechender Zusatz gegeben werden. Als geeignetste, k?rzeste und ausreichende Bezeichnung ergibt sich das Wort "Richtbahn". Aus diesem Wort ist wenigstens ohne weiteres zu erkennen, daß es nur für eine bestimmte Bahn, aber nicht für die ganze Straße gilt, und daß diese Bahn hinsichtlich der Verkehrsrichtung eine Besonderheit aufweist. Das Wort "Richtbahn" steht dem bereits bekannten und in seiner Bedeutung nicht mi?zuverstehendem Worte "Richtpfeil" nahe. Einen etwas abweichenden, aber doch noch verwandten Sinn besitzt die Silbe "Richt" in den altbekannten Worten Richtlinie und Richtschnur. Niemand nimmt bei diesen Worten daran Ansto?, daß die Silbe "Richt" manchmal auch in ganz anderem Sinne gebraucht wird, wie z. B. in den Worten Richtspruch, Richtstätte, Richtbeil usw. Ebenso spricht der Umstand, daß im Worte "Richtbahn" seine besondere Bedeutung einer nur in bestimmter Richtung zu befahrenden Bahn nicht völlig erschöpfend und eindeutig zum Ausdruck kommt, keineswegs gegen seine Einführung; denn das gleiche gilt auch für andere im Verkehrsleben gebrauchten Worte, wie Zug, Kraftwagen, Fahrrad oder Abteil.
Es können somit ernste Einwendungen gegen Einführung des Wortes "Richtbahn" nicht erhoben werden. Dagegen ist das Wort "Einbahnstra?e", wie es in polizeilichem Sinne jetzt angewendet wird, auch deshalb durchaus verfehlt, weil es sich gar nicht auf die gesamte Straße, sondern lediglich auf die Fahrbahn beziehen soll. Zur Straße sind doch ohne Zweifel auch die Bürgersteige zu rechnen, die bekanntlich in einer sogenannten Einbahnstra?e in beiden Richtungen benutzt werden dürfen. außerdem führt der polizeilich eingeführte Kunstausdruck Einbahnstra?e zu unmöglichen Satzbildungen, wie z. B. zu dem widerspruchsvollen Satz: "Die Straße Unter den Linden in Berlin enthält zwei "Einbahnstra?en". Dieser Satz, der lauten müßte: "Die Straße unter den Linden enthält zwei Richtbahnen", läßt besonders deutlich erkennen, daß es sich bei den sogenannten Einbahnstra?en tatsächlich gar nicht um Straßen, sondern lediglich um Fahrbahnen handelt.
Nach alledem ist es höchste Zeit, daß der verfehlte Ausdruck "Einbahnstra?e" in seinem polizeilichen Sinne aus unserem deutschen Straßenwesen wieder ausgemerzt und durch den kürzeren, viel treffenderen Ausdruck "Richtbahn" ersetzt wird. Dieser Ersatz läßt sich ohne Schwierigkeit sehr rasch durchführen, da das Wort "Einbahnstra?e" nicht von der lebendigen Umgangssprache geschaffen ist, sondern lediglich der beh?rdlichen Kunstsprache entstammt. Es genügt somit zur Behebung des bestehenden unleidlichen Zustandes die Anordnung der Polizeibeh?rden, daß künftig an Stelle des Wortes "Einbahnstra?e" das Wort "Richtbahn" zu gebrauchen ist. |
Landesbaurat Dr.-Ing. Platzmann, K?nigsberg i. Pr.
Aus: Verkehrstechnik, 1928, S. 801f
JuergenK _________________ Alte Radioexperimentierkaesten ansehen? Aber gerne. Naemlich hier!  |
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MGW51
Site Admin
Status:  Eintritt: 12.03.2006 Mitgliedsnr.: 2 Beiträge: 5094 #: 73 BL: Sachsen 
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2/2, Verfasst am: 23.06.2009, 15:19
Betreff:
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Ist ja s??!
Da kann ich mich schonmal auf meine künftige 3/4-Bahnstra?e freuen
Kommendes Jahr soll es soweit sein - mal abwarten, wie es voran geht... _________________ Grüße aus der Lausitz von MichaelZ.
Die Reform der Rechtschreibung ist ein Symptom dafür, daß die Deutschen ihre Sprache nicht lieben.
(Eugen Ruge, Schriftsteller, 2018) |
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