Treffpunkt der Interessengemeinschaft Übersicht -> Digitale Speicherung auf CD, MD und Co.
Autor: michael48 Verfasst am: 04.04.2006, 21:12 Betreff: mp3 - Ja oder Nein und was sagt die GEMA dazu?
Auf meinen Webseiten sind die H?rproben im Realplayerformat. möchte sie gerne in mp3 aufbereiten. Nur, ist der ganze Aufwand in Anbetracht anderer Download-Quellen wirklich erforderlich? Und wer hat Erfahrungen mit dem Anmelden der MusikStücke bei der GEMA?

MfG, Michael48


Autor: Nils Verfasst am: 05.04.2006, 18:30 Betreff:
Hallo Michael,

leider weiß ich da auch nichts genaues ! Wohl aber, daß manche Ansprüche nach 50 bzw. 70 Jahren erlöschen.
Zum Beispiel hat ein Freund Teile seiner Sammlung auf CD herausgebracht.
Kurze Zeit später gab es exakt diese CD von einem Billiganbieter...dieser hat offensichtlich einfach Kopien der CD meines Freundes verkauft. für uns Sammler war der Fall eindeutig: dieselbe Titelfolge,dieselben StÄrger?usche - alles gleich!

Aufnahmen so 1925 bis 1933.

Eine Anwaltsauskunft ergab, daß man über das Copyright gar nicht mehr zu reden braucht und dem Billig-Dieb nur über das sogenannte " Geschmacksmuster " etwas ans Zeug zu flicken wäre. Also Titelauswahl etc hätte er sich schätzen lassen müssen. Das ist aber viel zu teuer und der Billiganbieter ( spezialisiert auf Schellack-CD) weiß wohl genau um diesen Umstand und nutzt ihn sichtlich aus. Wie gesagt, vom Copyright war keine Rede mehr, GEMA ist wahrscheinlich noch anders gelagert!
Soweit mein leider unzuverl?ssiges Wissen zu dem Thema.


Viele Grüße, Nils


Autor: michael48 Verfasst am: 05.04.2006, 20:58 Betreff:
Hallo Nils,

das ist ja wirklich ein Ding mit deiner CD. Wirklich Ärgerlich. Wenn ich nur meine Tonbearbeitung anschaue, was die an unmengen Zeitaufwand verschlingt und professionellen CD's trotzdem nicht das Wasser reichen kann.

Gruß, michael48


Autor: michael48 Verfasst am: 05.04.2006, 21:12 Betreff:
Also soviel habe ich schon erfahren, das die Lizenzrechte der Firmen der Tonträger ohne Ausnahme nach 50 Jahren erlöschen. Von der Seite bin ich mit meinen Schelacks erl?st. Probleme können mich von Seiten der Urheberrechte erwarten, denn die erlöschen erst 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Da unsere geliebten Stars der alten Tanzmusik erst vor wenigen Jahren verstorben sind, könnte ich erst 2070 meine Platten ungestraft im Internet verbreiten, dann wäre ich 120 Jahre alt... Na ja, ich glaube spätestens in 70 Jahren werden sich die Kids wundern, das man im 20. Jahrhundert Musik noch manuell mit Blas- und Schlaginstrumenten gespielt hat.



Gruß, michael48


Autor: fred †
 Verfasst am: 05.04.2006, 21:14 Betreff:
hallo michael,

es ist besser, du machst keine downloadfähigen dateien, dann machst du nur werbung, und wer es will muss kaufen. da sind die nachfahren gleich viel nachsichtiger...

lg
fred


Autor: michael48 Verfasst am: 05.04.2006, 21:30 Betreff:
Danke Fred,

das sehe ich auch so. Das kommt auch dem Argument meines Plattenverk?ufers entgegen, der meint, es den Seitenbesuchern nicht allzuleicht zu machen. Trotzdem werde ich nochmal telefonisch mit der Gema in Kontakt treten. Bisher wurde ich von einem Experten in Berlin zum nächsten Experten in München verwiesen ohne konkrete Antworten.

Hatte letztens in der Zeitschrift "Fox auf 78" einen kleinen Artikel eines schweizer Sammlers gelesen, der für jedes Tondokument einmalig umgerechnet 75 Cent zahlte. Das wäre eine überschaubare Summe und ich wäre mein Problem los. Doch die Gema weiss ja selbst noch nicht mal, in welche Kategorie sie Internet-H?rproben stecken soll,

lg, michael48



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