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Hallo in die Runde, hallo Jürgen,
davon ausgehend, daß wir kein Fachforum für Elektroinstallation sind, (Dort könnte man Seitenweise darüber diskutieren) sollten wir uns auf unsere speziellen Rahmenbedingungen beschränken.
Dazu gehört das Wissen um grundsätzliche Vorschriften und Regeln.
Es ist so, daß bei einem Schukostecker der SchutzleiteranSchluß belegt und als Schutzmaßnahme für das EndGerät wirksam sein muß. Also, wenn Schukostecker - dann dreiadrige Leitung und Chassis am Schutzleiter. Alles Andere ist - auch wenn technisch möglich - nicht zulässig!
Weiterhin gehört ein Schukostecker nur in eine Schukosteckdose. Es geht dabei grundsätzlich um den Versicherungsschutz.
Anders ist es bei Schukosteckdosen. Da muß nicht zwingend ein Schukostecker rein, sondern da darf auch ein Stecker ohne Schutzleiter rein. Gerade bei AudioGeräten darf mitunter kein Schutzleiter dran sein (Fernseher, Radio, Verstärker). Dies deshalb, weil die Geräte durch weitere Signalleitungen miteinander verbunden sind (Scartkabel, Antennenleitung, Chinch oder andere etc.). wäre jetzt noch eine Schutzleiterverbindung, sind so genannte Brummschleifen unausbleiblich.
Geräte, welche ohne SchutzleiteranSchluß betrieben werden, sind entweder schutzisoliert oder galvanisch vom Netz getrennt. Mit anderen Worten - auch bei einem technischen Defekt darf keine Netzspannung auf Gehäuseteile nach außen gelangen.
Also, unsere Geräte sollten mit Zweidrahtleitung und Stecker ohne Schutzleiter versehen werden.
Auch wenn der technische Fortschritt im Laufe der Jahre eine ständige Veränderung der Vorschriften mit sich brachte - Die Geräte, die vor 50 Jahren gebaut wurden, waren auch betriebssicher. Die reinen Wechselstromtypen haben in der Regel einen Netztrafo, der eine galvanische Trennung des Gerätes vom Netz sicherstellte.
Bei Allstrom-, Gleichstrom- und Geräten mit Spartrafo gab es schon zu Ihrer Herstellung die Forderung der Schutzisolation. An diesen Geräten darf! so wie so kein Schutzleiter an?s Chassis, weil dieses Netzspannung führt (führen kann).
Eine Ber?hrung Spannung führender Teile im Betrieb soll dem Nutzer unmöglich sein. Wenn wir diese ordentlich restaurieren, dabei auch diesen Aspekt beachten, dann können sie heute unter den Bedingungen, wie sie vor 50 Jahren bestanden, immer noch betrieben werden. Aber immer dran denken - es sind "Oldtimer" mit dem Sicherheitsstandard von vor 50 Jahren.
(Ein 50 Jahre altes Auto hat auch keine Sicherheitsgurte, Airbags, Kopfstützen etc. und darf trotzdem - als Oldtimer deklariert - am öffentlichem Straßenverkehr teilnehmen).
Ein weiteres Sicherheitsargument, welches heute anders als vor 50 Jahren gesehen werden muß, ist der im Fehlerfall auftretende Strom.
Vor 50 Jahren war die Elektroinstallation einer Wohnung mit 6 A abgesichert. Heute mit 16 A. Daraus folgt, dass alle Leitungen (GeräteanSchlußleitungen) bis zur Prim?rseite der Gerätesicherung heute für einen Nennstrom von 16 A ausgelegt sein en. Dies ist bei einem Querschnitt von 1,5 mm gegeben. Die alten Anschlußleitungen hatten meist 0,75 mm.
(Wer hat sich noch nicht gewundert, warum so ein dickes Kabel am KFZ-Ladeadapter für's Handy ist. Ursache ist der zulässige Nennstrom im Zigarettenanzünder des KFZ, meist 20 A. Auch wenn nur mA's gezogen werden, muß das Kabel für die 20 A ausgelegt sein.)
Wer seine Geräte mit den alten runden Bakelitsteckern betreiben möchte, dem empfehle ich eine zweiadrige Verlängerungsschnur, Europastecker und Kupplung. Den als Ber?hrungsschutz dienenden Kragen an der Kupplung absägen, dann passen die alten Bakelitstecker rein ohne das an diesen rumges?gt oder gefeilt werden muß. Ist halt auch nicht sauber ? aber eine Möglichkeit, um einigermaßen sicher die Geräte zu betreiben. |
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