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Autor: MGW51 Verfasst am: 23.01.2010, 22:40 Betreff: UntersagungsVerfügungen und Produktr?ckrufe
Diese Thematik ist nicht allein auf Elektrizität beschränkt! Wenn wir uns nurmal mit der Liste der Produktr?ckrufe befassen, so ist unschwer zu erkennen, daß 2009 der "innerdeutsche Weltrekord" betreffs Quantität aber wohl auch Absurdität aufgestellt wurde. Ob dieser Rekord Bestand haben wird, daran habe ich allerdings so meine Zweifel und das ist das eigentlich tragische daran.
Wenn Gerätschaften wie Funksteckdosen oder Kinderspielzeug zurückgerufen werden en, dann ist das zwar schlimm - kann aber auch an mehr oder weniger plötzlich aufgetauchten neuen Erkenntnissen festgemacht werden. Nicht mehr lustig ist es dann, wenn auch auf Feuerlöscher kein Verlaß mehr ist daß sie überhaupt ausl?sbar sind oder aber noch schlimmer, daß diese selbst unvermittelt "explodieren" können und damit erst noch richtig Schaden anrichten. Firmen deren Name völlig nichtssagend ist stehen neben solchen wie AEG, Gedore, Grundig, K?rcher etc.
Die Liste beginnt 2007 und endet 2009; ich stelle sie hier als Link und als übersichtsbild ein.


Einige UntersagungsVerfügungen folgen:


Das sind nur einige Beispiele, welche sich vor allem um elektrische Komponenten drehen. Kreuzgefährliche Lichterketten, brennende Tischsteckdosen, lebensgefährliche Kinderspielzeuge, unbrauchbare Feuerwehrstiefel u.a.m. werden Jahr für Jahr in schöner Regelmüßigkeit als llebensbedrohlicher Müll entlarvt und der Verkauf verboten - es wird nicht kontrolliert ob das Ger?mpel nicht einfach nur weiterverh?kert oder umverpackt wird. Eines der krassesten Beispiele ist die Mehrfachablängs?ge. Hier kann man ganz klar erkennen, daß die inverkehrbringende Firma von der Materie Maschinenbau - insbesondere Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen keinen blassen Schimmer hat, daß es sich um billig importierte Gasrohrkonstruktionen handelt denen man mal schnell ein eigenes "Herstellerschild" drangebappt hat. natürlich ist alles auch eine Kostenfrage! daß ein Händler über bestehende Gef?hrdungen überhaupt Bescheid weiß, muß grundsätzlich verneint werden. Er verkauft das Zeug ja um Kohle und nicht um seine Kunden zu Kr?ppeln zu machen. Schlimm ist nur, daß es überhaupt möglich ist, so einen Murks zu verkaufen. Jeder Handwerker der einen Betrieb eröffnen will, jeder Gewerbetreibende der eine Zulassung benötigt muß(te) seine Befähigung dazu erstmal nachweisen. Das ist wohl inzwischen dank EU wegliberalisiert worden. Vermute ich mal.

Ein Elektroauto ohne Bremse - da greift man sich doch an die Birne! Zugegeben, das ist ein ausnehmend schmuckes Vehikel und in der Hand eines müssengagierten Bastlers kann daraus wirklich etwas tolles werden. daß die Speichenr?der ein Gef?hrdungspotential sein sollen, halte ich für übertriebene Bürokratenausw?chse. Das ist genau so ein Schwachsinn wie ein Futterschutz an der Tischbohrmaschine. Richtig wäre hier ein Körperschutzmittel wie Kopftuch, M?tze u.dgl. vorzuschreiben. übrigens kenne ich dieses schmucke Autolein aus Ihbee! Dort gab es das Teil neu, OVP, Privatverkäufer, keine Garantie, keine Rückgabe etc.

Tja, einb??en tut garantiert keiner von denen die ihren Krempel nicht mehr offiziell verkaufen dürfen.


Autor: MGW51 Verfasst am: 03.01.2012, 01:19 Betreff:
Tja, es ist leider so, daß die alten Verlinkungen nicht mehr zielführend sind. Gleichwohl möchte ich sie nicht ohne weiteres löschen.

künftig werde ich solche herausragenden Erzeugnisse auch weiterhin hier präsentieren. Ggfs. werden dann die Seiten als Abbild gespeichert. Hier aber mal etwas schräges aus 2011.
Eln Mobiltelefon, klassifiziert für die Benutzung in explosionsgef?hrdeter Umgebung brachte folgendes zutage:
Zitat:
Mobiltelefon - Expert XP-Ex-1

Mobiltelefon, das durch Umr?stung eines Gerätes aus USA in explosionsgeschützter Bauweise angeboten wird. Akku ist geringfügig verändert und dünner als der Original Akku.

EAN-Code: nicht vorhanden

Firma Experts Intrinsic Safety Specialists, P.O. Box 279, 3190 AG Hoogvliet Rtd, The Netherlands

Hauptmangel: Die Geräte können im Falle eines Fehlers eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden.

Zuständige Beh?rde: Regierungspr?sidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Simone-Veil-Str. 5, 65197 Wiesbaden

Aktenzeichen: IV/Wi - 45.1/A ? G 503/2010 (UV 001/11)



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