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Danke für die Erklärung - das ist mir so nicht bekannt gewesen.
Bei uns, also in der damaligen DDR, war das eh kein Thema weil man da alles was man wollte einfach aufnehmen konnte und auch durfte! Nur die öffentliche Aufführung oder anderweitige, auf Ertrag ausgerichtete Weiterverwendung war natürlich nicht gestattet.
In der Jetztzeit habe ich lediglich realisiert, daß ich als Privatmensch jederzeit das uneingeschränkte Recht in Anspruch nehmen darf, alles was ich selbst auf irgendeinem Datenträger gekauft habe, auch für meine eigenen Zwecke zu kopieren. Es versteht sich von selbst, daß damit keinesfalls eine qualitative Einschränkung verbunden sein darf denn dann würde ja z. B. ein Computerprogramm nicht mehr ordentlich laufen bzw. überhaupt nicht mehr nutzbar sein!
Der Witz ist, daß ich mein gekauftes W98SE schon seit vielen Jahren nicht mehr nutzen kann weil sich die originale MS-Scheibe nicht mehr lesen läßt. Und gerade davon hatte ich einst keine kopie gemacht! Also hieß es, eine andere Original-CD ausborgen und kopieren.
Was gekaufte Musik angeht, oder eben auch z. B. Kabarettmitschnitte auf Originaldatenträgern, so kann es da keine andere Handhabung geben - das wäre ja absurd. Mit einer minderwertigen Kopie - also im Prinzip mit höherer Kompressionsrate praktisch beschnitten - würde man zwar noch den Inhalt "lesen" können doch eine sinnvolle Nutzung stelle ich da in Abrede. Die überspielung auf Magnetband schafft freilich auch keine 1 : 1 Kopie, doch das Ergebnis ist uneingeschränkt verwendbar. Da in der BRD schon immer (?) eine Urheberrechtsabgabe auf leere Magnetbänder erhoben worden ist, dürfte ich strenggenommen nur auf "Westb?nder" aufnehmen Das ist freilich Mumpitz und wird von mir auch nicht praktiziert.
Auf CD-Rohlinge muß man ebenfalls eine solche Abgabe leisten - ebenso auf normale Bürokopierer, nicht aber auf Schreibpapier Das ist doch ein einziger Irrsinn!
Na egal, halten wir das hier so fest - dran halten muß sich ja niemand der es nicht will |
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